Wollen Väter mit in den Kreißsaal gilt das folgende Procedere:
- Der Vater hat sich am Haupteingang zu melden und zu registrieren (Einlasskontrolle)
- Dort erhält er von der Information einen Mund-Nasenschutz
- Dort wird ebenfalls mit dem Vater die Checkliste nCOV_Checkliste_Sprechstunde ausgefüllt Werden auf der Checkliste Felder mit „Ja“ bestätigt oder bestehen Unklarheiten, so ist Rücksprache mit dem/der zuständigen Gynäkologen/in zu halten
- Wenn alle Felder der Checkliste mit „Nein“ beantwortet werden, so kann der werdende Vater zum Kreißsaal gehen. Er hat dort neben seinem Mund-Nasenschutz einen grünen Besucherkittel sowie Handschuhe anzulegen
- Der Vater kann die Zeit nach der Entbindung (idR. 2 Stunden) noch bei der Frau im Kreißsaal bleiben, danach gilt das eingeschränkte Besuchsverbot und er ist von dem/der zuständigen Gynäkologen/in nach Draußen zu begleiten.
- Der Vater kann als Besucher registriert werden und erhält vom Kreißsaal einen Besucherausweis. Der Ausweis berechtigt zum Besuch während der Besuchszeit
- Familienzimmer sind gestattet. Hier ist keine weitere Besuchsperson zulässig.
Besuch auf der Wöchnerinnenstation
Auf der Wöchnerinnenstation gelten erweiterte Besuchsregeln. Dort ist eine Besuchsperson pro Tag für 1 Stunde in der Zeit von 15 bis 19 Uhr gestattet. Ebenso ist die Mitnahme eines Geschwisterkindes unter 3 Jahren auf dem Arm gestattet. Die Registrierung an der Information gilt dann auch für das Geschwisterkind.